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Satzung

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Freunde der Schulastronomie e.V.“. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
(2) Sitz des Vereins ist Berlin.


§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von naturwissenschaftlicher Bildung und Erziehung an der Berliner Schule im Allgemeinen und der Mildred-Harnack-OS im Besonderen, vor allem auf den Gebieten der Physik und der Astronomie.

Dazu führt der Verein durch:
- Vorträge und Diskussionsveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen (z.B. Sternwarten)
- Logistische Unterstützung von Beobachtungsfahrten
- Unterstützung der Schule bei der Erweiterung und Verbesserung der materiellen Basis im Fach Astronomie
- Betreuung von wissenschaftlichen Schülerarbeiten
- Unterstützung bei der Präsentation von Ergebnissen
- Werbung für die Schulastronomie


§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen, der über die Aufnahme entscheidet.
(3) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied
c) durch Ausschluss
d) durch Streichung
(4) Ein Mitglied, das gegen die Vereinsinteressen verstößt, kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
(5) Eine Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied im entsprechenden Geschäftsjahr keinen Beitrag entrichtet hat.


§ 5 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 6 Organe

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, sowie dem Kassenwart. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
(2) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung der Mitglieder hat rechtzeitig in schriftlicher Form unter Bekanntgabe der Tagesord-nung zu erfolgen.
(3) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr.
b) Bestätigung des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes.
c) Wahl des Vorstandes.
d) Festlegung der Beitragshöhe.
e) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung.
f) Beschlüsse über den Ausschluss von Mitgliedern.
(4) Im Vereinsinteresse können durch den Vorstand oder auf Wunsch der Mitglieder außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.
(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist Protokoll zu führen. Dieses ist durch den Protokollführer und ein Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
(6) Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung bei Anwesenheit von 33% der Mitglieder.
(7) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.


§ 7 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Förderverein der Mildred–Harnack–OS Berlin Lichtenberg, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Berlin, den 08.09.2003